Abschaffung der 70 %-Regel für PV-Anlagen

Was sich mit dem EEG 2023 geändert hat.

Mit dem EEG 2023 hat sich für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einiges geändert – insbesondere in Bezug auf die sogenannte 70 %-Regel. Diese Regel begrenzte bislang die maximale Einspeiseleistung von PV-Anlagen ins öffentliche Stromnetz. Seit der Anpassung dürfen viele Anlagen nun ihre volle Leistung einspeisen – und das bringt spürbare Vorteile für den Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit.

Was war die 70 %-Regel?

Die 70 %-Regel besagte, dass eine Photovoltaikanlage nur 70 % ihrer maximal möglichen Leistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen darf. Ziel war es, das Netz an besonders sonnenreichen Tagen vor einer möglichen Überlastung zu schützen – etwa in den Mittagsstunden, wenn viele Anlagen gleichzeitig viel Strom produzieren.

Für wen gilt die Abschaffung der 70 %-Regel?

Die Novelle des EEG hat die Regelung gestaffelt aufgehoben, abhängig vom Installationszeitpunkt und der Anlagengröße:

Neuanlagen (nach dem 14.09.2022, bis 25 kWp). Für alle PV-Anlagen, die nach dem 14. September 2022 installiert wurden und eine Leistung bis 25 Kilowattpeak (kWp) haben, gilt die 70-%-Regel nicht mehr. Diese Anlagen können ihre volle Leistung ins Netz einspeisen.

Bestandsanlagen bis 7 kWp (vor dem 14.09.2022). Auch ältere Anlagen mit einer Leistung bis 7 kWp, die vor dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, profitieren:

Die Begrenzung entfällt – volle Einspeisung ist erlaubt.

Bestandsanlagen über 7 kWp (vor dem 14.09.2022). Hier gilt: Die 70 %-Regel entfällt erst, wenn bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Abschaffung bei Bestandsanlagen über 7 kWp

Damit auch größere Bestandsanlagen ihre volle Leistung einspeisen dürfen, sind drei Schritte notwendig:

Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys): Das sogenannte Smart Meter Gateway ermöglicht eine bessere Netzüberwachung und Kommunikation zwischen Anlage und Netzbetreiber.

Anpassung des Wechselrichters: Die bisherige Wirkleistungsbegrenzung im Wechselrichter muss deaktiviert werden, damit die volle Leistung eingespeist werden kann.

Genehmigung des Netzbetreibers: Erst wenn der Netzbetreiber die Freigabe erteilt, darf die PV-Anlage ohne Begrenzung einspeisen.

Warum wurde die 70 %-Regel überhaupt eingeführt?

Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um Netzüberlastungen zu vermeiden. An sonnigen Tagen, wenn viele Anlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen, kann es zu Engpässen kommen. Durch die Begrenzung auf 70 % wurde die Netzauslastung stabilisiert – allerdings auf Kosten der Anlagenbetreiber.

Was bedeutet der Wegfall der 70 %-Regel?

Der Wegfall der Begrenzung bringt spürbare Vorteile:

Höhere Wirtschaftlichkeit: Betreiber können mehr Strom verkaufen oder selbst nutzen.

Mehr Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom kann direkt genutzt oder in Speichern zwischengespeichert werden.

Effizientere Nutzung der PV-Anlage: Die volle Leistung steht nun tatsächlich zur Verfügung.

 

Fazit: Mit der Abschaffung der 70 %-Regel macht das EEG 2023 den Betrieb von Photovoltaikanlagen noch attraktiver.

Besonders Neuanlagen profitieren sofort von der vollen Einspeiseleistung, während größere Bestandsanlagen nach einer technischen Umrüstung nachziehen können.

Das bedeutet: Mehr Solarstrom, mehr Eigenverbrauch, mehr Rendite – und ein weiterer Schritt Richtung Energiewende.

Ich freue mich über Deine Nachrichten, Fragen und Feedback zu meinem Blog.

Email
michael@sonnenwende-photovoltaik.de

Telefon
0151 4623 8449